ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

RUNLEVEL IT-SERVICE, Inh. Oliver Schmelzer

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten abschließend und vollständig für alle mit der Fa. RUNLEVEL IT-SERVICE, Inh. Oliver Schmelzer, Bretonischer Ring 13, 85630 Grasbrunn,
Tel. 089 / 30 90 529 40, FAX. 089 / 30 90 529 49, Email: , (künftig RUNLEVEL)
abzuschließenden und / oder abzuwickelnden Verträge sowie für alle sonstigen Leistungen und Beratungen von und durch RUNLEVEL.

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

1.Für die Geschäftsbeziehung zwischen RUNLEVEL und dem Kunden gelten ausschließlich die
nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung / Auftragserteilung gültigen Fassung.
2. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind alle natürlichen Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass ihnen jeweils eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, wobei sie in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis von RUNLEVEL, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird seitens RUNLEVEL im Vorhinein ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss

1. RUNLEVEL Angebote sind freibleibend. Etwaige Änderungen bleiben für RUNLEVEL im Rahmen des Zumutbaren ausdrücklich vorbehalten.
2. Mit der Erteilung eines „Auftrags“ fordert der Kunde RUNLEVEL auf, ihm ein korrespondierendes Angebot zu unterbreiten.
3. RUNLEVEL ist berechtigt, die in der „Auftragserteilung“ liegende Aufforderung zur Angebotsabgabe innerhalb von zwei Wochen nach Eingang anzunehmen. Das RUNLEVEL Angebot wird schriftlich erklärt und gilt nur innerhalb der darin ausgewiesenen Bindungsfrist.
4. Öffentliche Äußerungen bzw. werbende Anpreisungen seitens RUNLEVEL über die Ware bleiben ohne Einfluss auf die vereinbarte Beschaffenheit. Es sei denn der Kunde weist nach, daß die Äußerungen seine Kaufentscheidung beeinflusst haben und im Zeitpunkt der Kaufentscheidung nicht bereits gleichwertig berichtigt waren.

§ 3 Lieferungen und Leistungen

1.Inhalt und Umfang der von RUNLEVEL geschuldeten Lieferungen und Leistungen ergeben sich mangels anderweitiger Vereinbarungen der Partner aus der Auftragsbestätigung von RUNLEVEL.
2. RUNLEVEL behält sich Produktänderungen, insbesondere im Zug von Weiterentwicklungen vor, sofern die vereinbarten Leistungsdaten erreicht werden und dem Kunden daraus kein Nachteil entsteht.
3. Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich als verbindlicher Fixtermin vereinbart. RUNLEVEL kommt in jedem Fall nur dann in Verzug, wenn die Verzögerung von RUNLEVEL verschuldet ist, die Leistung fällig ist und der Kunde RUNLEVEL erfolglos schriftlich eine angemessene Frist (mindestens 14 Tage) gesetzt hat, es sei denn, es handelt sich bei der Fälligkeit um einen verbindlichen FIXTERMIN.
4. Beim Eintritt von Umständen, die RUNLEVEL nicht zu vertreten hat, insbesondere bei höherer Gewalt, behördlichen Eingriffen, Streiks, Aussperrungen und Lieferschwierigkeiten, verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Wird die Durchführung der Lieferung durch die genannten Umstände unmöglich, wesentlich erschwert oder verteuert, so wird RUNLEVEL von seiner Pflicht zur Lieferung befreit. Der Kunde ist nach angemessener Nachfristsetzung von mindestens vier Wochen berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferfrist oder wird RUNLEVEL von seiner Verpflichtung aus den oben genannten Gründen frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die vorgenannten Umstände wird sich RUNLEVEL nur berufen, wenn RUNLEVEL den Kunden unverzüglich benachrichtigt hat.
Die Regelung gilt unabhängig davon, ob die genannten Hindernisse bei RUNLEVEL oder ihren Unterlieferanten eintreten.

§ 4 Auftragsausführung

1. Kann ein Artikel nicht geliefert werden oder ist ein Artikel defekt, ist er nicht zu bezahlen. RUNLEVEL leistet für damit verbundene Ausfälle keinen Schadensersatz bzw. Aufwandsentschädigung, es sei denn der Ausfall ist durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln seitens RUNLEVEL verursacht worden oder aber der Hersteller des Artikels ist seinerseits zu Schadensersatz oder Aufwandsentschädigung gegenüber RUNLEVEL verpflichtet.
2. Wird ein Ersatzartikel rüge los angenommen, ist er im vollen Umfang zu bezahlen. Es besteht kein Anspruch auf Gewährleistung jeglicher Art.
3. Sämtliche kundenseits zu vertretenden Verzögerungen beim Aufbau oder der Anlieferung, sowie nachträglich sich ergebende erschwerte Arbeitsbedingungen, sind RUNLEVEL auf Nachweis zusätzlich zu vergüten, soweit RUNLEVEL sie vor bzw. bei Durchführung des Auftrags schriftlich gegenüber dem Kunden anzeigte. Als Nachweis genügt nach beiderseitigem Einvernehmen eine unverzügliche, schriftliche, vom Kunden oder einem Zeugen am Liefer- / Aufbauort gegengezeichnete Rüge.

§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen

1. Die Preise von RUNLEVEL sind Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen USt. Maßgebend für die Preisberechnung sind unsere am Tag der Bestellung gültigen Listenpreise, zuzüglich der gesetzlichen USt., sofern keine abweichende Preisvereinbarung getroffen worden ist.
2. Die Preise verstehen sich, sofern nichts anderes geregelt ist, ab Liefer- bzw. Erfüllungsort von RUNLEVEL, jedoch ausschließlich Fracht und Verpackung. Ist eine frachtfreie Warenlieferung zugesagt, gilt das frachtfrei an die Empfangsstation des Kunden, ausschließlich Rollgeld.
Mehrkosten aufgrund einer vom Kunden gewünschten besonderen Versandart (z. B. Expressgut, Eilgut) gehen zu dessen Lasten. Sonstige Nebenleistungen oder Kosten des Versandes, insbesondere Fracht, Umwelt- und Abwicklungspauschalen werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
3. Der Kunde verpflichtet sich, soweit nichts anderes vereinbart ist, den Rechnungsbetrag innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Nach Ablauf der Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Wenn eine Lieferung von Hard- oder Software Teil eines Gesamtauftrages ist, wird eine Teilrechnung erstellt, die sofort zur Zahlung fällig ist.
Bei Überschreitung des Zahlungsziels behält es sich RUNLEVEL vor, dem Verbraucher Verzugszinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz und dem Unternehmer Verzugszinsen in Höhe on 8%-Punkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Zusätzlich werden je Mahnung Verwaltungskosten von € 5,00 netto berechnet.
Wird von den Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund abgewichen, kann RUNLEVEL jederzeit wahlweise Lieferung Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorkasse oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden zur sofortigen Zahlung fällig.

§ 6 Gefahrübergang

1. Mit Übergabe der Lieferung an das Transportunternehmen geht die Gefahr für Verlust, Beschädigung, Verminderung und Verschlechterung sowie Folgeschäden auf den Kunden über. Das gilt auch, wenn RUNLEVEL die Transportkosten übernommen oder für den Kunden verauslagt hat. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit dem Tag der Bereitstellung auf ihn über.

§ 7 Untersuchungs- / Rügepflicht

1. Der Kunde hat die Ware unverzüglich, also regelmäßig ohne irgendein schuldhaftes Zögern sofort, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen nach Empfang zu untersuchen, RUNLEVEL offensichtliche Mängel (also solche, die so offen zutage liegen, dass sie auch einem nicht fachkundigen Durchschnitts-kunden ohne bes. Aufmerksamkeit auffallen) unverzüglich schriftlich anzuzeigen und RUNLEVEL Gelegenheit zu geben, die Berechtigung von Beanstandungen zu überprüfen. Ist der Kunde Unternehmer und unterlässt er die Anzeige, so gilt das als vorbehaltlose Genehmigung. Die Gewährleistung für versteckte Mängel, die trotz sorgfältiger Untersuchung innerhalb der Frist von drei Tagen nicht zu erkennen waren, ist ausgeschlossen, wenn der Kunde Unternehmer ist und nicht unverzüglich nach der Entdeckung schriftlich rügt.
2. Weist die gelieferte Ware offensichtliche Schäden oder Fehlmengen auf, hat der Kunde diese bei der Anlieferung schriftlich auf der Empfangsbescheinigung des Transportunternehmens zu vermerken. Der Vermerk muß den Schaden bzw. die Fehlmenge hinreichend deutlich kennzeichnen (Schadenanzeige gem. § 438 HGB).

§ 8 Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von RUNLEVEL bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus dem Vertrag und darüber hinaus aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.
2. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt. Seine künftigen Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehalts-ware tritt der Kunde hiermit im jeweiligen Rechnungswert bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher in Ziffer 9.1 genannten Ansprüche zur Sicherheit an RUNLEVEL ab. RUNLEVEL darf zur Sicherung ihrer Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung offenlegen. Auf Verlangen von RUNLEVEL wird der Kunde RUNLEVEL Namen und Anschrift seiner betroffenen Abnehmer sowie Art und Umfang seiner gegen diese bestehenden Ansprüche mitteilen.
3. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung von Vorbehaltsware ist dem Kunden nicht erlaubt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum von RUNLEVEL hinweisen und RUNLEVEL unverzüglich schriftlich benachrichtigen.
4. Eine Verbindung, Vermischung, Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt ausschließlich für RUNLEVEL. In diesem Fall erwirbt RUNLEVEL einen Miteigentumsanteil an der fertigen Ware bzw. an der neuen Sache, der dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der fertigen Ware bzw. der neuen Sache entspricht.
5. Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen von RUNLEVEL an den Kunden oder bei Anhaltspunkten für eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden darf RUNLEVEL zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen bzw. die Abtretung von Herausgabeansprü-chen des Kunden gegen seine Abnehmer verlangen.
6. Die Rücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch RUNLEVEL gilt nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Kunde Unternehmer ist.
7. Auf Verlangen des Kunden wird RUNLEVEL Sicherheiten insoweit freigeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen insgesamt um mehr als 10% übersteigt.
8. Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände bleiben im Eigentum von RUNLEVEL. Der Kunde ist verpflichtet, für eine ordnungsgemäße Aufbewahrung Sorge zu tragen. Er darf die Gegenstände nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit RUNLEVEL über Test- und Vorführzwecke hinaus benutzen. Der Kunde kann sich von den vorstehend genannten pauschalen Stornierungskosten freizeichnen, indem er den Nachweis eines nicht vorhandenen oder niedrigeren Schadens oder einer Wertminderung erbringt.

§ 9 Gewährleistung

1. RUNLEVEL gewährleistet, dass die Ware nicht mit wesentlichen Mängeln behaftet und für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung geeignet ist bzw. sich für die gewöhnliche Verwendung eignet. Dabei sind sich die Parteien darüber einig, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler einer Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Bei erheblichen Mängeln der Software gilt u.a. eine Anweisung zur Umgehung der Auswirkungen des Mangels als ausreichende Nachbesserung, soweit dem Kunden dadurch kein unzumutbarer Nachteil entsteht.
2. RUNLEVEL übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Funktionen von Software den Anforderungen des Kunden genügen und die Vertragsprodukte in der vom Kunden getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.
3. Sachmängelgewährleistungsansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, wenn und soweit die Ware ansonsten für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung geeignet und funktionstauglich ist bzw. sich für die gewöhnliche Verwendung eignet. Ebenfalls bestehen sie nicht, wenn die Ware durch den Kunden oder ihm zurechenbare Dritte verändert, unsachgemäß installiert, gewartet, repariert, benutzt oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die nicht den Installationsanforderungen der Hersteller entsprechen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Sachmängelhaftung entfällt ferner, wenn Seriennummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden.
4. Sachmängelgewährleistungsansprüche verjähren in 24 Monaten, wenn der Kunde Verbraucher ist, ansonsten in 12 Monaten. Die Verjährung beginnt jeweils mit dem Gefahrübergang (§ 5 der AGB). Sachmängelgewährleistungsansprüche sind nur mit Zustimmung von RUNLEVEL übertragbar.
5. Bei Vorliegen eines Sachmangels erfolgt nach Wahl von RUNLEVEL zunächst Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte / ausgetauschte Teile gehen in das Eigentum von RUNLEVEL über. Ist RUNLEVEL zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht in der Lage bzw. ist eine solche jeweils mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden oder beseitigt RUNLEVEL Mängel nicht innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist, ist der Kunde zur Minderung des Kaufpreises oder zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Im Fall des Rücktritts oder der Nachlieferung wird dem Kunden der Betrag ausgezahlt, der sich aus dem Kaufpreis abzüglich der wertmäßigen Gebrauchsvorteile, welche sich aus dem Verhältnis der Nutzung des Gegenstands durch den Kunden im Verhältnis zur voraussicht-lichen Nutzungsdauer ergibt.
6. Die mit der Nachbesserung verbundenen Arbeitskosten bzw. Neben- und Transportkosten für die Ersatzlieferung / -leistung trägt RUNLEVEL. Die zur Nacherfüllung erforderlichen Transportkosten trägt RUNLEVEL jedoch nur insoweit, wie sie für eine Nacherfüllung am vereinbarten Liefer- / Leistungsort anfallen. Alle sonstigen mit der Nachbesserung oder Ersatzlieferung verbundenen Nebenkosten, die RUNLEVEL im Rahmen der Nacherfüllung nicht zu verantworten hat, trägt der Kunde, es sei denn, diese Kosten stehen außer Verhältnis zum Auftragswert.
7. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, daß ein Sachmangel nicht vorliegt, werden die Kosten der Überprüfung und Reparatur zu den jeweils gültigen Verrechnungssätzen von RUNLEVEL dem Kunden in Rechnung gestellt.
8. Bei Inanspruchnahme der Gewährleistung, kostenpflichtigen Reparaturaufträgen und Retouren jeglicher Art gilt:
– Die Rücksendung von Waren jeglicher Art ist vorab zwingend schriftlich zu vereinbaren. Bei nicht vereinbarter Rücksendung ist RUNLEVEL berechtigt, die Annahme der Sendung zu verweigern oder die Ware auf Kosten des Kunden zurückzuschicken
– Software mit geöffnetem oder beschädigtem Gebrauchssiegel ist von der Rücknahme ausgeschlossen.
– Bei vereinbarter Rücksendung von Waren trägt der Kunde die Kosten für Verpackung und Fracht sowie die Aufwendungen, welche bei uns anfallen, um die Retoure zu bearbeiten und die zurückgeschickte Ware wieder verkaufsfähig zu machen, soweit nicht RUNLEVEL im Rahmen seiner Gewährleistungspflicht dafür die Kosten zu tragen hat.

§ 10 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte

1. RUNLEVEL übernimmt keine Haftung dafür, dass die Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutz-rechte oder Urheberrechte Dritter verletzen. Der Kunde hat RUNLEVEL von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis zu setzten.
2.Soweit die gelieferte Ware nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gefertigt wurde, hat der Kunde RUNLEVEL von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte geltend gemacht werden.

§ 11 Haftung

1. Soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind über die unter § 10 geregelten Gewährleistungsansprüche hinausgehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. RUNLEVEL haftet folglich nicht für Schäden, die nicht am Liefergegen-stand selbst entstanden sind, insbesondere haftet RUNLEVEL nicht für entgangen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
Die gesetzlichen Regelungen zum Verbrauchsgüterkauf bleiben hiervon unberührt.
2. Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht
– wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von RUNLEVEL beruht oder RUNLEVEL vertragswesentliche Pflichten leicht fahrlässig verletzt.
– wenn Ansprüche gemäß Produkthaftungsgesetz oder von RUNLEVEL zu vertretender Unmöglichkeit geltend gemacht werden
– wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
3. Die Ersatzpflicht ist in jedem Fall auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung von RUNLEVEL ist auch in den Fällen der groben Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn und soweit keiner der in Ziff. 2. aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Die Haftungshöchstgrenze liegt in diesem Fall beim Fünffachen des Überlassungsentgeltes, höchstens jedoch bei € 20.000,00.
4. Ist die Haftung von RUNLEVEL ausgeschlossen oder begrenzt, gilt das auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungshilfen.
5. Die Haftung für einen von RUNLEVEL zu vertretenden Verlust von Daten oder Programmen ist zudem auf den Schaden begrenzt, der eingetreten ist bzw. wäre, wenn der Kunde seine Daten innerhalb angemessener Intervalle gesichert hat bzw. hätte (Backup), es sei denn der Kunde weist trotz Sicherung einen höheren Schaden nach.
6. In jedem Fall ist die Ersatzpflicht bei von RUNLEVEL zu vertretenden Sachschäden begrenzt auf die Deckungssumme der von RUNLEVEL abgeschlossenen Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung. RUNLEVEL ist im Einzelfall bereit, die entsprechende Deckungssumme dem Kunden mitzuteilen.
7. RUNLEVEL haftet nicht für Schäden, die unter Verstoß gegen diese AGB, auf Bedienungsfehler, auf sonstige unsachgemäße Behandlung, auf unsachgemäße Reparatur, auf technische Eingriffe des Auftraggebers oder dritter Personen, auf Interface-Probleme mit nicht RUNLEVEL gelieferten Systemen oder auf äußere Einflüsse, die nicht von RUNLEVEL zu vertreten sind, zurückzuführen sind.

§ 12 Hochrisikobereiche

1. Die von RUNLEVEL vertriebenen Waren sind nicht fehlertolerant. Sie sind daher nicht ausgelegt, hergestellt oder bestimmt für den Einsatz, die Verwendung oder den Wiederverkauf als Online-Steuerungsanlagen für Risikobereiche, die einen ausfallsicheren Betrieb erfordern. Zu diesen Bereichen gehören z.B. der Betrieb von Kernkraftwerken, Flugzeugnavigations- und –kommunikationssystemen der Luftverkehrsüberwachung, intensivmedizinische Geräte oder Waffensysteme, bei denen ein Versagen der Ware direkt zum Tod oder Verletzung von Menschen oder zu schweren Sach- oder Umweltschäden führen können. RUNLEVEL schließt jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Eignungsgarantie für Hochrisikobereiche aus.

§ 13 Schlußbestimmungen

1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bestimmungen des deutschen internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts / CISG finden keine Anwendung. Die Vertragssprache ist Deutsch.
2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von RUNLEVEL. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. RUNLEVEL ist jedoch berechtigt, den Kunden an dem für seinem Wohn- / Geschäftssitz zuständigen Gericht zu verklagen.
3. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von RUNLEVEL.
4.Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der ganz oder teilweise unwirksamen Regelungen tritt stattdessen eine Regelung, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt. Ansonsten gilt das Gesetz.
Stand 01.04.2008